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„Ein einzelner Nagel“: Pferde-Unfall kein Haftungsfall, Urteil sorgt für Diskussionen

Ein Pferd tritt auf dem Gelände eines Reitvereins in einen Nagel und verletzt sich schwer. Die Eigentümerin klagt – doch das Oberlandesgericht Frankfurt sieht den Vorfall als schicksalhaften Unfall und spricht den Reitverein von jeglicher Haftung frei.

Hochstehender Nagel auf Bohlen
(Quelle: Olivier Villard / Unsplash)

Der Vorfall klingt zunächst alltäglich, hat jedoch große Folgen: Ein Pferd zog sich auf dem Gelände eines Reitvereins eine schmerzhafte Hufverletzung zu, weil es auf einen einzelnen Nagel trat.


Die Eigentümerin des Pferdes forderte daraufhin Schadenersatz vom Reitverein, der das Tier schon seit mehreren Jahren beherbergte. Doch das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschied jetzt klar: Kein Haftungsfall.


Ein schicksalhafter Unfall – und wer trägt die Kosten?


Laut Urteil hatte der Reitverein alle zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen ergriffen und seiner Obhutspflicht genügt. Der schicksalhafte Unfall sei daher dem allgemeinen Lebensrisiko zuzuordnen, das jeder Pferdebesitzer tragen müsse.


Der Reitverein war vertraglich verpflichtet, die Pferde mit größter Sorgfalt zu pflegen, zu misten und bei Problemen unverzüglich zu informieren. Wo und wann sich das Pferd jedoch den Nageltritt zugezogen hatte, blieb ungeklärt.


Die Richter betonten, dass die beweispflichtige Eigentümerin nicht nachweisen konnte, dass die Verletzung ausschließlich auf die Gegebenheiten des Vereinsgeländes zurückzuführen war. Unklar blieb zudem, ob sich das Pferd in der Box verletzte oder ob die Eigentümerin nach dem Reiten etwas übersah. Aussagen von Zeugen konnten dies nicht bestätigen.


Das Urteil: Kein Verschulden des Reitvereins


Das Gericht stellte fest, dass der Reitverein regelmäßig zumutbare Sicherheitskontrollen durchführte, um Gefahrenquellen zu minimieren. Damit habe er seine Sorgfaltspflicht erfüllt. Der einzelne Nagel, der die Verletzung verursachte, war demnach kein Zeichen mangelnder Obhut.


„Ein solch schicksalhafter Verlauf fällt unter das allgemeine Lebensrisiko, das Pferdehalter tragen müssen“, begründete das OLG sein Urteil (10.12.2024, Az.: 26 U 24/23).


Ein Urteil mit Signalwirkung?


Das Urteil sorgt für gemischte Reaktionen. Für Pferdebesitzer, die ihre Tiere in Reitvereinen unterbringen, stellt sich die Frage, welche Sicherheiten tatsächlich gewährleistet sind. Gleichzeitig zeigt der Fall: Nicht jeder Unfall ist vermeidbar – und Reitvereine können nicht für jede unglückliche Verletzung verantwortlich gemacht werden.


Für die betroffene Pferdebesitzerin bedeutet das Urteil, dass sie die Behandlungskosten selbst tragen muss. Eine bittere Erkenntnis, die viele Tierhalter aufhorchen lässt: Der schicksalhafte Moment kann jederzeit zuschlagen – und oft bleibt man allein mit den Folgen.


Das Urteil des OLG Frankfurt verdeutlicht, dass nicht alle Unfälle vermeidbar sind und Tierhalter ein gewisses Restrisiko stets tragen müssen. Für Pferdeliebhaber ist das eine schmerzhafte Erinnerung daran, dass die Sicherheit nie zu 100 Prozent garantiert werden kann – selbst an gut gepflegten Orten.


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