Schläge mit Hammer, Kette und Zange – und trotzdem weiter Pferdehalter: Urteil schockiert Tierschützer
- pferdewelten
- 12. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Ein Mann schlägt Pferde mit Hammer und Kette – doch das Gericht erlaubt ihm, weiterhin Tiere zu halten. Das Urteil sorgt für Fassungslosigkeit.

Es ist ein verstörender Fall von Brutalität: Ein Mann schlägt auf Pferde ein – mit einer Eisenkette, mit einem Hammer, mit einer Beschlagzange. Diese Bilder, die man sich kaum ausmalen möchte, wurden in einem Aachener Gerichtssaal Realität.
Der Fall aus dem beschaulichen Monschau wirft nicht nur Fragen zum Umgang mit Tierquälerei auf – sondern auch zur Rolle der Justiz.
Geldstrafe für rohe Gewalt
Das Landgericht Aachen verurteilte den Pferdehalter in drei Fällen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Die Strafe: 120 Tagessätze à 60 Euro – insgesamt 7.200 Euro. Doch was das Urteil besonders brisant macht: Ein generelles Tierhalteverbot verhängte das Gericht nicht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte könnte Revision einlegen – aber auch für viele Zuschauer wirkt es, als sei die Justiz an einem zentralen Punkt stehengeblieben: beim Schutz der Tiere.
Brutale Übergriffe mit Werkzeug
Die Vorwürfe, die zur Verurteilung führten, sind erschütternd. Laut Urteil hatte der Mann mit einer Eisenkette auf ein Pferd eingeschlagen. In einem weiteren Fall traf ein Hammer die empfindliche Nase eines anderen Tieres. Ein drittes Pferd erlitt eine blutende Risswunde am Kopf durch einen Schlag mit einer Beschlagzange.
Weitere Anklagepunkte wurden mangels Beweisen eingestellt. Doch das Ausmaß der belegten Gewalt reicht aus, um Tierschützer bundesweit in Aufruhr zu versetzen.
Wiederholungstäter – und dennoch weiterhin Pferdehalter
Brisant: Es war nicht das erste Urteil gegen den Mann. Bereits 2023 wurde er vom Amtsgericht Monschau zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt – ebenfalls wegen Tierquälerei. Trotzdem darf er weiterhin Pferde halten. Für PETA ist das ein Skandal. Die Tierschutzorganisation fordert ein lebenslanges Tierhalteverbot.
„Ein Mensch, der mit solchen Mitteln auf wehrlose Tiere einschlägt, darf niemals wieder Verantwortung für Lebewesen übernehmen“, so eine Sprecherin von PETA.
Veterinäramt eingeschaltet – doch ohne Konsequenz?
Das zuständige Veterinäramt der Städteregion Aachen kontrollierte den Mann bereits mehrfach. Auch Ermittlungen wegen einer möglichen illegalen Tätigkeit als Hufbeschlagschmied sollen gegen ihn gelaufen sein.
Doch trotz dieser Hinweise durfte er nicht nur weiterhin Tiere halten – seine Pferde liefen sogar auf großen Karnevalsumzügen mit, unter anderem in Köln. Auch das sorgt für Empörung.
Recht versus Moral – eine Debatte entflammt
Der Fall bringt ein Dilemma auf den Punkt, das die Tierschutzdebatte seit Jahren begleitet: Wann ist jemand wirklich „ungeeignet“ zur Tierhaltung? Muss erst ein Tier sterben, bevor ein dauerhaftes Verbot ausgesprochen wird? Oder reicht massive Gewalt aus, um ein klares Signal zu setzen?
Die Entscheidung des Landgerichts Aachen hat hier keine neue Grenze gezogen – sondern eine Debatte neu entfacht. Während Gerichte oft auf gesetzliche Mindestanforderungen verweisen, fordern Tierschutzorganisationen eine grundlegende Reform der Strafpraxis bei Tierquälerei.
Was bleibt?
Trotz der Verurteilung darf der Mann aus Monschau weiterhin Pferde halten. Für viele ist das ein Schlag ins Gesicht aller Bemühungen um Tierschutz. Ob eine mögliche Revision das Urteil noch kippt, bleibt abzuwarten.
Klar ist aber schon jetzt: Dieser Fall wird nicht so schnell vergessen. Und vielleicht ist es genau dieser öffentliche Druck, der in Zukunft mehr Gewicht bekommt – wenn Gesetze versagen, aber die Gesellschaft nicht länger schweigt.






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