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Schweiz zieht Tierschutz-Schraube an: Beliebte Ausrüstungen verboten – Strafen drohen!

Neue Regeln für Pferdehalter in der Schweiz! Ab sofort sind bestimmte Gebisse und Zäumungen verboten – wer sich nicht daran hält, riskiert Konsequenzen. Doch das ist nicht die einzige Neuerung.

Pferdekopf mit Knebeltrense
(Quelle: @Violeta Pencheva / Unsplash)

Seit dem 1. Februar 2025 gelten in der Schweiz strengere Tierschutzvorschriften – und sie haben es in sich!


Besonders für Pferdehalter gibt es drastische Änderungen: Bestimmte Gebisse, Kappzäume und Zäumungen mit scharfen oder einschneidenden Bestandteilen sind jetzt verboten. Wer sich nicht daran hält, macht sich strafbar – ob im Privatstall oder auf dem Turnierplatz.


Diese Gebisse und Zäumungen sind ab sofort illegal


Der Schweizer Bundesrat hat die neuen Regeln beschlossen, um das Wohl von Pferden, Ponys, Eseln und Maultieren besser zu schützen. Besonders betroffen sind:


  • Zäumungen mit harten, einschneidenden oder quetschenden Bestandteilen, z. B. ungepolsterte Kappzäume mit Metallteilen.

  • Gedrehte oder scharfkantige Gebisse, darunter Draht- oder Kettentrensen.


Swiss Equestrian, der nationale Pferdesportverband, macht unmissverständlich klar: Diese Ausrüstung ist bei jeder Form der Nutzung verboten – ob beim Reiten, Longieren, Führen oder der Ausbildung. Verstöße können geahndet werden!


Soziale Isolation verboten: Neue Vorschriften zur Pferdehaltung


Doch damit nicht genug: Auch bei der Haltung von Pferden gibt es neue Regeln. Pferde dürfen nicht mehr alleine gehalten werden – Sicht-, Hör- und Geruchskontakt zu Artgenossen ist nun Pflicht!


Wer also sein Pferd einzeln in einem Stall oder Paddock hält, ohne dass es andere Pferde zumindest sehen oder hören kann, verstößt gegen das Gesetz. Die Regelung gilt übrigens nicht nur für Pferde, sondern auch für Esel und Maultiere.


Verbot von Kükentöten und strengere Importregeln für Welpen


Neben dem Schutz von Pferden hat die Schweiz auch in anderen Bereichen nachgeschärft:


  • Das grausame Kükentöten soll auslaufen. Die neuen Regeln fördern Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei, damit männliche Küken gar nicht erst schlüpfen.

  • Welpenhandel wird eingeschränkt. Der Import von Welpen unter 15 Wochen ist nur noch durch private Halter erlaubt – gewerbliche Händler müssen draußen bleiben!


Tierschutz über Sportregeln: Verstöße werden strafrechtlich verfolgt


Ein besonderes Detail: Die Schweizer Tierschutzgesetze stehen über den Regeln internationaler Pferdesportverbände! Wer gegen die neuen Vorschriften verstößt – egal ob auf einem Turnier oder im privaten Reitstall – kann zur Rechenschaft gezogen werden.


Die neuen Regelungen sorgen für Diskussionen unter Pferdehaltern, doch eins ist sicher: Die Schweiz setzt ein klares Zeichen für mehr Tierwohl – und lässt keine Ausreden gelten.


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