Teure Überraschung trotz Vertrag: Reitbeteiligung stürzt – Pferdebesitzerin muss zahlen
- pferdewelten
- 29. Jan.
- 2 Min. Lesezeit
Sie dachte, sie wäre im Schadensfall auf der sicheren Seite … Weil sie mit ihrer Reitbeteiligung einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hatte, glaubte eine Pferdebesitzerin, sie sei abgesichert – doch dann wurde es richtig teuer für sie!

Was als praktische Lösung begann, endete mit einer saftigen Rechnung: Eine Pferdebesitzerin wollte die Haltungskosten für ihr Tier durch eine Reitbeteiligung senken. Sie ließ einen Vertrag unterschreiben, der jede Haftung ausschließen sollte – doch als die Reitbeteiligung stürzte und verletzt wurde, stellte sich heraus: Der Vertrag war unwirksam – und die Pferdehalterin haftet doch!
Das Landgericht Saarbrücken entschied nämlich in diesem Fall, dass ein pauschaler Haftungsausschluss in einem Reitbeteiligungsvertrag gegen das Gesetz verstößt. Die Konsequenz: Die Pferdehalterin muss nun 4.000 Euro Schadensersatz an die Krankenkasse der verletzten Reiterin zahlen.
Der verhängnisvolle Ausritt – und die Folgen
Die Reitbeteiligung, eine erfahrene Reiterin, war mit dem Pferd der Besitzerin unterwegs, als das scheinbar brave Tier plötzlich durchging. Die Reiterin stürzte, verletzte sich an der Schulter und musste medizinisch behandelt werden. Ihre Krankenkasse übernahm die Kosten – forderte das Geld aber umgehend von der Pferdehalterin zurück.
Diese berief sich auf den vertraglichen Haftungsausschluss. Doch das Gericht sah das anders: Die Pferdehalterin haftet für die spezifische Tiergefahr – egal, was im Vertrag steht!
Warum der Haftungsausschluss unwirksam ist
Das Landgericht Saarbrücken erklärte den Vertrag für nichtig. Laut § 309 Nr. 7 BGB darf in Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Klausel enthalten sein, die die Haftung für Verletzungen des Körpers oder der Gesundheit ausschließt – genau das stand aber in dem Reitbeteiligungsvertrag.
Dazu kam ein weiteres Problem: Die Pferdebesitzerin konnte kein Mitverschulden der Reitbeteiligung nachweisen. Zwar hatte die Reiterin versucht, das durchgehende Pferd mit den Zügeln zu stoppen – doch das blieb erfolglos. Da keine bewusste Eigengefährdung vorlag, blieb die Pferdehalterin voll haftbar.
Reitbeteiligungen: Warum Verträge allein nicht ausreichen
Das Urteil zeigt: Wer glaubt, sich mit einem Haftungsausschluss im Reitbeteiligungsvertrag absichern zu können, irrt! Die sogenannte Tierhalterhaftung nach § 833 BGB bleibt bestehen – unabhängig davon, ob eine Reitbeteiligung auf eigene Gefahr reitet.
Pferdebesitzer sollten sich also nicht allein auf Verträge aus dem Internet verlassen, sondern rechtliche Beratung einholen. Ohne eine solide Tierhalterhaftpflichtversicherung kann ein einziger Sturz richtig teuer werden!
Auch ein Vertrag schützt nicht immer vor Haftung
Dieses Urteil ist ein Weckruf für alle Pferdebesitzer: Ein schlecht formulierter bzw. ungenügend vorformulierter Reitbeteiligungsvertrag bietet keinen Schutz vor Schadensersatzansprüchen. Wer sein Pferd teilt, sollte sich umfassend absichern – sonst kann es schnell richtig teuer werden!
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