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Pferd verletzt fremdes Pferd – Wer zahlt? Gericht fällt knallhartes Urteil!

4.000 Euro Tierarztkosten – und niemand will zahlen! Das Gericht hat eine klare Meinung zu einem Pferde-Drama, das in den Ställen immer wieder mal vorkommt.

Pferde auf der Weide
(Quelle: @Annika Treial / Unsplash)

Was als gewöhnlicher Ausflug auf die Weide begann, endete für eine Pferdebesitzerin mit einer teuren Überraschung. Ihre Stute war gerade erst angekommen, als sie sich plötzlich losriss, über die Koppel galoppierte und ein anderes Pferd am Bein verletzte.


Doch wer trägt in einem solchen Fall die Kosten? Während die Halterin des verletzten Pferdes auf 4.000 Euro Tierarztkosten bestand, weigerte sich die Besitzerin des Angreifer-Pferdes zu zahlen. Ihr Argument: „Das andere Pferd hat das Auskeilen provoziert.“ Doch das Gericht sah das anders.


Gericht lässt keine Ausreden gelten


Der Fall landete zunächst vor dem Amtsgericht, das die Pferdehalterin zur Zahlung verdonnerte. Doch damit wollte sie sich nicht zufriedengeben und zog vor das Landgericht. Das Urteil? Noch eindeutiger als zuvor:


"Eine stillschweigende Haftungsbefreiung gibt es hier nicht", stellt das Gericht dieses Mal sogar klar. "Das verletzte Pferd hat sich passiv verhalten, daher trägt die Halterin des auskeilenden Pferdes die volle Verantwortung."

Die 4.000 Euro Tierarztkosten muss die Besitzerin der verursachenden Stute nun vollständig übernehmen.


Warum die Halterin trotzdem zahlen muss


Das Gericht stellte klar: Tierhalter haften für ihre Tiere – egal ob mit oder ohne eigenes Verschulden! Laut § 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet:


  • Verursacht ein Tier einen Schaden, haftet der Halter – ganz ohne Schuldnachweis!

  • Nur wenn beide Tiere aktiv beteiligt sind, kann eine Haftung geteilt werden.

  • In diesem Fall war das verletzte Pferd passiv – also volle Haftung für die Angreiferin!


Wann haftet die Versicherung?


Viele Pferdebesitzer setzen auf eine Pferdehaftpflichtversicherung, doch hier gibt es einen Haken:


  • Die Versicherung zahlt nur, wenn das eigene Pferd einem fremden Pferd Schaden zufügt.

  • Verletzt ein Pferd ein anderes aus demselben Besitz, gibt es keinen Versicherungsschutz.

  • Bei ungeklärten Weide-Unfällen können alle beteiligten Halter gemeinsam haften!


Fachanwälte raten daher: Pferdebesitzer sollten sich unbedingt absichern – denn solche Fälle können richtig teuer werden!


Fazit: Ein teurer Weide-Ausflug!


Was als normaler Pferdetag begann, wurde für eine Halterin zum 4.000-Euro-Debakel. Das Gericht hat ein klares Zeichen gesetzt: Wer sein Pferd nicht unter Kontrolle hat, muss für Schäden geradestehen!


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