Dr. Google schlägt zu: Pferdehalter glaubt mehr zu wissen als Tierarzt – Gericht spricht Machtwort!
- pferdewelten
- 26. Feb.
- 2 Min. Lesezeit
Ein Münchner Pferdehalter ignorierte den Tierarzt und vertraute lieber auf eigene Diagnosen. Das Amtsgericht fällte nun ein überraschendes Urteil!

Ein Tierarztbesuch sollte eigentlich eine Sache des Vertrauens sein – doch nicht für einen Pferdehalter aus München. Nachdem eine auf Pferde spezialisierte Tierarztpraxis seine Tiere "Monty" und "Striezi" wegen akuter Lahmheit behandelte, weigerte er sich, die Rechnung in Höhe von 1.741,97 Euro zu begleichen.
Seine Begründung: Die Diagnose sei falsch, ebenso die Behandlung. Statt eines strukturellen Fesselträgerschadens habe lediglich eine harmlose Flüssigkeitsansammlung vorgelegen. Doch das Amtsgericht München sah die Sache anders.
Selbstdiagnose statt Tierarzt? Pferdehalter verweigert Zahlung
Der Fall zeigt, mit welchen Herausforderungen Tierärzte heutzutage kämpfen müssen. Neben der medizinischen Versorgung ihrer Patienten müssen sie sich zunehmend mit selbst ernannten Experten auseinandersetzen, die ihre eigenen Recherchen über die Kompetenz der Fachleute stellen.
Das Gericht musste sich nun mit der Frage befassen: Kann ein Pferdehalter eine fachärztliche Diagnose einfach ablehnen und damit die Zahlung verweigern?
Gericht fällt eindeutiges Urteil
Nach umfangreicher Beweisaufnahme, Zeugenvernehmungen und einem unabhängigen Sachverständigengutachten entschied das Amtsgericht München klar zugunsten der Tierärztin.
Das Urteil vom 14.11.2024 mit dem Aktenzeichen: 275 C 14738/22 besagt, dass ein tierärztlicher Behandlungsvertrag keinen garantierten Heilerfolg umfasst, sondern lediglich die fachgerechte medizinische Behandlung schuldet.
Der Sachverständige bestätigte, dass die Befunde der Tierärztin korrekt dokumentiert und die Schäden an den Fesselträgerstrukturen tatsächlich behandlungsbedürftig waren.
Rechtsprechung mit Signalwirkung
Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen haben. Immer häufiger verweigern Tierbesitzer Zahlungen unter dem Vorwand, dass sie selbst über eine bessere Einschätzung als der Tierarzt verfügen.
Das Gericht hat jedoch klargestellt, dass eine medizinische Dienstleistung nicht nach persönlichen Meinungen, sondern nach fachlichen Standards bewertet werden muss.
Fazit: Vertrauen in Fachwissen statt Eigenexperimente
Das Amtsgericht München hat mit diesem Urteil ein klares Zeichen gesetzt: Tierärzte sind Fachleute, deren Expertise nicht durch Laienmeinungen ersetzt werden kann. Wer seinem Tierarzt nicht vertraut, kann sich eine zweite Meinung einholen – aber nicht einfach die Rechnung verweigern.
Für "Monty" und "Striezi" bleibt zu hoffen, dass sie die richtige Behandlung erhalten haben – und ihr Besitzer seine Lektion gelernt hat.






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