„Ich hatte meinen Spaß“ – Pferde für Social Media misshandelt?
- pferdewelten
- 25. Apr.
- 2 Min. Lesezeit
Mit Sporen blutig getreten, für Likes und "Spaß": PETA will gegen mutmaßliche Pferdequäler vorgehen – das Netz ist empört, die Justiz alarmiert.

Mit blutigen Sporen und unfassbaren Aussagen schockieren derzeit Videos auf TikTok, Instagram und Co. Das Bildmaterial zeigt junge Frauen in Reitkleidung, die ihren Pferden mutwillig schwere Schmerzen zufügen: Mit teils extrem scharfen Sporen treten sie den Tieren wiederholt und gezielt in den empfindlichen Bauchraum – bis Blut fließt.
Besonders verstörend: Eine der Reiterinnen kommentiert die Szenen mit den Worten „Ich hatte meinen Spaß und wieder rote Sporen.“ Die Abgebrühtheit und Selbstverständlichkeit dieser Aussagen machen selbst erfahrene Tierschützer sprachlos.
Gewalt vor laufender Kamera – was steckt dahinter?
Die Aufnahmen, die im April 2025 auftauchten, wirken inszeniert. Ob es sich um mutwillige Tierquälerei für Reichweite handelt oder um Teil eines bizarren Trends, ist bislang unklar. Klar ist jedoch: Die Reiterinnen scheinen genau zu wissen, was sie tun – und filmen sich dabei.
Die Plattformen sind inzwischen voll mit Empörungsreaktionen. Reitvereine, Tierärzt:innen und Influencer:innen aus der Pferdeszene zeigen sich fassungslos. Viele fragen sich: Wie konnte es so weit kommen – und warum wurde so etwas überhaupt online gestellt?
PETA kündigt rechtliche Schritte an
Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland reagierte umgehend. Nach eigenen Angaben liegen bereits erste Hinweise auf die Identität mindestens einer der beteiligten Personen vor. PETA bereitet derzeit Strafanzeigen wegen des Verdachts auf quälerische Tiermisshandlung vor.
„Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt“, betont PETA. Man fordere nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch ein umgehendes Tierhalteverbot für die Täter:innen sowie die sofortige Wegnahme der betroffenen Pferde, sofern sie noch in deren Besitz sind.
Tierquälerei ist strafbar – bis zu drei Jahre Haft möglich
Nach § 17 des Tierschutzgesetzes ist das Zufügen erheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden ein Straftatbestand. Bei besonders schwerwiegenden Fällen – wie mutmaßlich hier – drohen nicht nur Geldstrafen, sondern auch Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.
Das Verfahren könnte zum Präzedenzfall für den Umgang mit Tierquälerei im digitalen Raum werden. Denn: Wer für Reichweite Tiere leiden lässt, spielt mit dem Gesetz – und mit ethischen Grundwerten.
Netzgemeinschaft fordert Konsequenzen
Unter den Hashtags #StopHorseAbuse und #RoteSporen wächst der Protest. Tausende fordern eine umfassende Aufklärung, klare Strafen und ein entschiedenes Vorgehen gegen Tierquälerei auf Social Media. Der öffentliche Druck wächst – ebenso wie die Hoffnung, dass diese Fälle nicht ungesühnt bleiben.
Ob die Täter:innen zur Rechenschaft gezogen werden, bleibt abzuwarten. Doch eines ist klar: Diese Bilder haben eine Grenze überschritten – moralisch wie juristisch.






Kommentare