top of page

Panik-Pferd kracht in Meldestelle: Schwer verletzter Mann geht leer aus

Ein flüchtendes Pferd stürmt in einen Container, der auf dem Reitturnier als Meldestelle genutzt wurde – ein Mann erleidet dadurch einen Schädelbruch. Das Urteil des Gerichts fällt für viele unerwartet aus.

Pferd rast in Meldestellen-Container
(Quelle: Kleinezeitung.at)

Klagenfurt / Österreich – Es klingt wie eine Szene aus einem Actionfilm, doch sie ist Realität: Bei einem Reitturnier in Kärnten verlor ein Pferd nach einem Sturz seiner Reiterin völlig die Kontrolle, raste in Panik über das Gelände – und krachte mit voller Wucht in eine offene Meldestelle. Dort saß ein Mann, der keine Chance hatte, zu reagieren. Er wurde schwer verletzt, erlitt einen Schädelbruch sowie Prellungen und Quetschungen an der Hüfte.


Ein Video dokumentiert die dramatische Szene – doch trotz der offensichtlichen Wucht des Unfalls hat das Landesgericht Klagenfurt entschieden: Der Pferdebesitzer muss nicht zahlen.


Der Unfall: Vom Hindernis zum Horror


Der Vorfall ereignete sich 2023 während eines Reitturniers. Die 18-jährige Tochter des Pferdebesitzers ritt ihren Wallach im Parcours. Als das Tier an einem Hindernis verweigerte, stürzte die junge Reiterin. Dabei löste sich der Sicherheitsairbag ihrer Reitweste – es kam zu einem lauten Knall.


Was dann folgte, war ein typischer Fluchtreflex: Das Pferd verfiel in panischen Galopp, durchbrach den Zaun der Anlage und rannte, vom Adrenalin getrieben, direkt durch eine offenstehende Tür in den Container der Turnier-Meldestelle. Der Mann darin wurde frontal getroffen.


Gericht: „Typisches Risiko im Pferdesport“


Der Kläger, der sich an den Unfall nicht erinnern kann, forderte rund 92.000 Euro Schadenersatz. Doch das Gericht lehnte ab. Die Begründung:


„Das nicht immer kalkulierbare Verhalten eines Pferdes [...] stellt ein typisches Risiko im Pferdesport dar.“

Zeugen, ein Gutachter und weitere Turnierbeteiligte stützten diese Einschätzung. Weder dem Pferdebesitzer noch seiner Tochter sei grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Das Verhalten des Tieres sei tragisch – aber nicht juristisch haftbar. Der Fall sei ein unglückliches Beispiel für das Risiko, das derartige Veranstaltungen mit sich bringen.


Kläger geht in Berufung: „Pferd war nicht gesichert“


Die Anwältin des Verletzten, Nina Ollinger, will sich mit dem Urteil nicht abfinden. Ihrer Meinung nach wurde die zentrale Frage übergangen: Wurde das Pferd ordnungsgemäß verwahrt und beaufsichtigt?


Sie argumentiert, dass bei Dritten – also Unbeteiligten wie dem Kläger – ein höherer Maßstab an Sicherheit gilt als für teilnehmende Reiter. Außerdem stellt sie infrage, ob nicht auch die Tochter als Tierhalterin gelten müsse – denn sie war es, die das Pferd ritt. Geklagt wurde bislang nur gegen den Vater als Eigentümer.


„Die Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahren deutlich verschärft – nicht zugunsten der Tierhalter“, so Ollinger. Für sie ist klar: Das Urteil wird wegweisend sein.


Juristisches Signal für ganz Österreich


Ob Unfallopfer oder Pferdehalter – dieser Fall hat Auswirkungen über den Einzelfall hinaus. Denn es geht um die Frage: Wer trägt die Verantwortung, wenn ein Fluchttier ausbricht – besonders in einem öffentlichen oder sportlichen Rahmen?


Dass die erste Instanz dem Tierhalter keine Schuld gibt, sorgt für Diskussionen – nicht nur in Reitkreisen, sondern auch unter Juristen.


Verletzter Mann kämpft sich zurück – Urteil offen


Dem Kläger gehe es mittlerweile „den Umständen entsprechend“ gut, doch er leide weiterhin unter den Folgen der Kopfverletzung. Ob er doch noch zu Schadenersatz kommt, wird nun die Berufung zeigen.


Bis dahin bleibt ein bitterer Nachgeschmack – und die Erkenntnis, dass ein Turniertag in einer Sekunde in eine Katastrophe umschlagen kann.

Comments


bottom of page