Oberhausen-Skandal: Jäger erschießt Pferd – Gericht lässt ihn laufen!
- pferdewelten
- vor 4 Tagen
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Jäger schießt nachts auf eine Weide und trifft ein Pferd statt des vermeintlichen Wildschweins. Haflingerstute Edda stirbt qualvoll, nun erging ein umstrittenes Urteil.

Es war eine Nacht Anfang 2024, die Pferdefreunde bis heute fassungslos macht: Ein 29-jähriger Jäger zielte aus knapp 60 Metern Entfernung auf ein vermeintliches Wildschwein. Doch statt Beute traf seine Kugel die Haflingerstute Edda, die friedlich auf einer Weide in Oberhausen stand.
Die Kugel durchschlug den Unterkiefer des Pferdes. Eine lebensbedrohliche Verletzung, die Edda in Todesangst zurückließ. Sie blutete stark, quälte sich noch lange – bis ein Tierarzt sie schließlich einschläfern musste. Für die Besitzerin aus Bottrop ein Albtraum, der bis heute nachhallt.
Tränen und Trauer bei der Besitzerin
Noch Wochen später konnte die Frau kaum über den Vorfall sprechen. Im Interview mit dem WDR brach sie in Tränen aus: „Sie hatte immer so ein Leuchten in den Augen, wie Sterne. Sie hat sich so lange gequält, fast verblutet. Dieses Leuchten war weg.“ Worte, die die ganze Tragik des Falls verdeutlichen.
Die Staatsanwaltschaft Duisburg klagte den Jäger an – Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Denn ein Schuss muss sicher sitzen, das Tier sofort töten. Wenn das nicht gelingt, ist ein Gnadenschuss Pflicht. Doch der Mann ließ Edda leiden.
Gericht urteilt milde
Das Amtsgericht Oberhausen sah nur „geringes Verschulden“. Ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz konnte nicht nachgewiesen werden. Das Verfahren wurde eingestellt. Der Jäger muss lediglich 3.000 Euro zahlen. Ob er seinen Jagdschein behalten darf, bleibt offen.
Für viele Pferdefreunde ist das Urteil ein Skandal. Ein Tier tot, eine Besitzerin traumatisiert – und der Schütze kommt mit einer Geldauflage davon. In den sozialen Netzwerken kocht die Wut: „Ein Pferd ist kein Kollateralschaden!“ heißt es dort.
Fragen bleiben offen
Warum schoss der Jäger überhaupt, ohne sich sicher zu sein? Warum ließ er das Tier leiden? Und warum sieht das Gericht nur ein „geringes Verschulden“? Antworten bleiben aus – zurück bleibt ein bitterer Nachgeschmack.






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